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Ermäßigter Steuersatz bei Personenbeförderung durch Pferdekutschen

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Personenbeförderungen auf einer autofreien Insel mit Pferdefuhrwerken entsprechen wegen eines faktischen Kontrahierungszwangs des Unternehmers mit seinen Beförderungskunden eher dem Leitbild eines Taxiverkehrs und unterliegen deshalb dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG.


FG Niedersachsen, 11.06.2020 - Az: 11 K 236/17

ECLI:DE:FGNI:2020:0611.11K236.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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