Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.031 Anfragen

Inkassodienstleistungsbefugnis durch Financialright GmbH im Dieselskandal überschritten!

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Klägerin hatte als Inkassodienstleisterin aus abgetretenem Recht Ansprüche von über 2.800 Fahrzeugkäufern gegenüber der Audi AG und der Volkswagen AG in Höhe von insgesamt über 77 Millionen Euro geltend gemacht. Es handelt sich um eines der umfangreichsten Verfahren im Rahmen der sogenannten Dieselklagewelle.

Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ingolstadt hat die Klage nun abgewiesen.

Im Wesentlichen ging die Kammer davon aus, dass zwar im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der sog. „Lexfox-Entscheidung“ vom 27.11.2019 - Az: VIII ZR 285/18 - die klageweise Geltendmachung von abgetretenen Ansprüchen durch Rechtsdienstleister wie der Klägerin grundsätzlich zulässig sei.

Abweichend zu dieser Entscheidung seien aber im vorliegenden Fall bereits die einzelnen Abtretungsvereinbarungen nichtig, da sie aufgrund einer die Käufer benachteiligenden Regelung nicht mehr von der Inkassodienstleistungsbefugnis der Klägerin nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt seien.

Dies beruhe vor allem auf der vertraglichen Regelung der Klägerin, nach der im Falle eines Vergleichswiderrufs eines Käufers dessen gesamte Rechtsverfolgung für diesen nicht mehr kostenfrei sei.

Hieraus resultiere sowohl ein unzulässiger wirtschaftlicher Druck für den jeweiligen Käufer als auch ein Interessenskonflikt zwischen dem Käufer und der Klägerin.

Hierin liege eine unzumutbare Benachteiligung des Käufers, die zur Nichtigkeit der Abtretungsvereinbarung führe. Ohne wirksame Abtretung könne die Klägerin aber die Ansprüche der Käufer nicht selbst geltend machen, so dass die Klage abzuweisen gewesen sei.


LG Ingolstadt, 07.08.2020 - Az: 41 O 1745/18

Quelle: PM des LG Ingolstadt

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern