Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.921 Anfragen

Geschäfte mit Mischsortiment bleiben geschlossen

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Verfahren wandte sich eine bundesweit tätige Handelsgesellschaft gegen die andauernde Schließung ihrer sächsischen Filialen. Sie macht im Wesentlichen geltend, dass bei ihr aufgrund der angebotenen Waren ein Ausnahmetatbestand im Sinne der derzeit gültigen Allgemeinverfügung vom 31. März 2020 vorliege, der sie zur Öffnung ihrer Verkaufsstellen berechtigen müsse. Ihr Sortiment bestehe nämlich u. a. zu teilweise hohen Prozentsätzen aus Drogerieartikeln, Lebensmitteln und Getränken, Tierbedarfsartikeln und Gartenbedarf.

Dieser Sichtweise vermochte sich die Kammer nicht anzuschließen. Die Filialen der Antragstellerin stellten keine Geschäfte dar, die der Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs der Bevölkerung dienten. Sie vertrieben zwar auch Lebensmittel, Drogerieartikel und Tierbedarfsgegenstände, jedoch in Form eines Mischsortiments. Dieses sei bereits nicht von der Regelung des Ausnahmetatbestands erfasst. Es sei auch mit der Behörde davon auszugehen, dass die genannten Artikel gerade nicht den Schwerpunkt des Sortiments ausmachten, was sich zweifelsfrei aus dem Firmenauftritt der Antragstellerin im Internet sowie ihrer aktuellen Werbung ergebe.


VG Dresden, 09.04.2020 - Az: 6 L 258/20

Quelle: PM des VG Dresden


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant