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Schenkung der Eltern zum gemeinsamen Hausbau und Berücksichtigung im Zugewinnausgleich

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde für die Finanzierung des Baus eines im hälftigen Miteigentum der Ehepartner stehenden Hauses von den Eltern eines der Ehepartner ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt, so kann die Zuwendung dem Anfangsvermögen des beschenkten Ehegatten nur zur Hälfte zugerechnet werden. Die andere Hälfte bleibt bei der Berechnung des Anfangsvermögens des Schwiegerkindes unberücksichtigt.


OLG Köln, 26.08.2008 - Az: 4 UF 38/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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R.Münch, Langenfeld