Erhält ein Ehegatten während der Ehezeit nur Schenkungen oder Erbschaftsvermögen, ist dieses regelmäßig dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen und mindert damit die Ausgleichspflicht. Wenn die Eltern eines Ehegatten während einer intakten Ehe beiden Ehegatten unentgeltlich Vermögenswerte zuwenden, so handelt es sich regelmäßig nur gegenüber dem eigenen Kind um eine Schenkung, wie dem Anfangsvermögen zuzurechnen ist.
OLG Koblenz - Az: 9 UF 530/01
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!