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Wenn der Ehevertrag den Versorgungsausgleich ausschließt ...

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ehegatten können in einer Vereinbarung den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen, wobei eine vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossene Vereinbarung notariell zu beurkunden ist. Sofern der Ehevertrag eine Regelung enthält, mit der der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird und der scheidungswillige Ehegatte sich auf die Anwendung dieser Regelung beruft, so ist diese gemäß § 8 Abs. 1 VersAusglG einer Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen.

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