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Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen persönlichen Fehlverhaltens

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Einzelfall kann persönliches Fehlverhalten (vorliegend: massive körperliche Misshandlungen, ehebrecherisches Verhalten des Ehemanns) zum Ausschluss der Ausgleichspflicht berechtigen. Es ist jedoch dann ein besonders strenger Maßstab anzusetzen, wenn

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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