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Verzicht auf Versorgungsausgleich und Selbständigkeit

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich ist nicht schon deshalb unwirksam (§ 138 BGB), weil ein Ehegatte - entsprechend den gemeinsamen Vorstellungen der Ehegatten bei Vertragsschluss - in der Ehe einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und deshalb kein im Versorgungsausgleich auszugleichendes Versorgungsvermögen erworben hat.


BGH, 17.10.2007 - Az: XII ZR 96/05

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