Die Genehmigung für einen vollständigen oder teilweisen Ausschluß des Versorgungsausgleichs darf vom Familiengericht bei einer vor und während der Ehe kinderlos gebliebenen Ehe, in der beide Partner berufstätig waren, nicht versagen. Dies gilt auch dann, wenn das Einkommen eines Partners das des anderen um ein Vielfaches übersteigt.
AG Hamburg, 17.01.2005 - Az: 350 F 156/04
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


