Allenfalls dann, wenn zur Zeit der Ehescheidung bereits der Versicherungsfall eingetreten ist und eine Rentenzahlung durch die Versicherung erfolgt ist, kann eine Unfallversicherung in den Versorgungsausgleich fallen.
Einmalige Kapitalzahlungen sind hingegen nicht ausreichend, denn bei diesen handelt es sich nicht um Rentenzahlungen.
OLG Brandenburg, 21.10.2002 - Az: 10 UF 77/02
ECLI:DE:OLGBB:2002:1021.10UF77.02.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.