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Bei Abzug von Unterhaltsaufwendungen nur Betreuungsgeld berücksichtigen

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Streitig ist, ob Kindergeld und Betreuungsgeld zu den Bezügen der unterstützten Person im Sinne des § 33a Abs. 1 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehören.

Das anteilige Kindergeld gehört im Gegensatz zum Betreuungsgeld nicht zu den Einkünften und Bezügen der Kindesmutter im Sinne des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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