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Gerichtliche Zuständigkeit in Unterhaltssachen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das mit der Entscheidung über die elterliche Verantwortung befasste Gericht ist auch für die Entscheidung über die Unterhaltspflicht eines Elternteils für seine minderjährigen Kinder zuständig. Dies gilt auch dann, wenn über die Ehescheidung oder die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats entschieden wird.


EuGH, 16.07.2015 - Az: C-184/14

Quelle: PM des EuGH

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