Das mit der Entscheidung über die elterliche Verantwortung befasste Gericht ist auch für die Entscheidung über die
Unterhaltspflicht eines Elternteils für seine minderjährigen Kinder zuständig. Dies gilt auch dann, wenn über die
Ehescheidung oder die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats entschieden wird.