Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.389 Anfragen

Elterngeld als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Legt der einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegende Unterhaltspflichtige seine tatsächlichen Einkünfte nicht dar, so muss er sich zur Zahlung des Mindestunterhalts als leistungsfähig behandeln lassen.

Elterngeld ist nur insoweit unterhaltsrechtlich als (relevantes) Einkommen zu betrachten, als es den Sockelbetrag von 300 € bzw. bei Inanspruchnahme des halben Elterngeldes 150 € überschreitet.

Für den Fall, dass der das Elterngeld Beziehende als Unterhaltsberechtigter seinen Unterhalt verwirkt hat oder als Unterhaltsverpflichteter einer gesteigerten Obliegenheit ausgesetzt ist, ist das Elterngeld aber ausnahmsweise vollständig zuzurechnen.


OLG Brandenburg, 23.12.2010 - Az: 9 UF 79/10

ECLI:DE:OLGBB:2010:1223.9UF79.10.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe