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Gehalt vom Ein-Euro-Job ist pfändbar!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Klarheit über den Unterhalt verschafft eine anwaltliche ➠ UnterhaltsberechnungIm Falle eines bevorrechtigten Unterhaltanspruchs ist das Einkommen ohne Beschränkungen pfändbar - nur die Regelleistung und Kosten für Unterkunft sind zu belassen. Daher kann auch die Entschädigung für Mehraufwendungen bei einem Ein-Euro-Job gepfändet werden. Bei diesem Euro handelt es sich weder um unpfändbare Bezüge noch um Entschädigungen, die per se zu einer Erhöhung des pfändungsfreien Betrages führen.
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Birgül D., Mannheim