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Erwerbsobliegenheit für Ruheständler?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Trotz fortbestehender Arbeitsfähigkeit besteht mit Erreichen des Rentenalters und dem Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf keine Verpflichtung, eine weitere Erwerbstätigkeit aufzunehmen,

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Simon, Mecklenburg Vorpommern