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Für den Familienunterhalt sind Barvermögen und Eigentumswohnung einzusetzen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Ehemann, der in einem Pflegeheim untergebracht ist, muß für den Familienunterhalt der Ehefrau auch sein Vermögen einsetzen. Dies ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, umfaßt auch Eigentumswohnung und Barvermögen und

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OLG Nürnberg, 20.08.2007 - Az: 10 UF 662/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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