Eigentumswohnung verkauft - Erlös für den Unterhalt
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Verkauf einer Eigentumswohnung durch die geschiedene Ehefrau ist bei der Ermittlung des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigen, wenn der Erlös nicht das alleinige Vermögen darstellt und die Verwertung nicht unwirtschaftlich ist.
In diesem Fall kann der Ehefrau die Verwertung zu Unterhaltszwecken zugemutet werden.
Ist die unterhaltsberechtigte Ehefrau gem. § 1577 Abs. 3 BGB gehalten, zur Abdeckung seines Unterhaltsbedarfs den Vermögensstamm zu verwerten, so ist der Verteilungszeitraum des zu verwertenden Vermögens - beginnend mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils - nach der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten zu bemessen.
OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - Az: 9 UF 77/06
ECLI:DE:OLGSL:2007:0516.9UF77.06.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!