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Zuverdienst für Unterhaltszwecke verwenden!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Billiger als eine fehlerhafte Berechnung: ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnlineTaschengeld sowie Nebeneinkünfte eines zuverdienenden Unterhaltspflichtigen sind unterhaltspflichtiges Einkommen und daher für Unterhaltszwecke zu verwenden, soweit der angemessene oder notwendige Selbstbehalt gewahrt bleibt. Taschengeld ist wie auch ein Zuverdienst für Unterhaltszwecke zu verwenden, wenn der Pflichtige in der Ehe sein Auskommen in Form von Naturalunterhalt durch den erwerbstätigen Partner hat.
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