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Keine gesteigerte Unterhaltspflicht bei Großeltern

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Umstand, daß Großeltern einen höheren Selbstbehalt, wie er auch erwachsenen Kinder gegenüber ihren unterhaltsbedürftigen Eltern zusteht, zugebilligt bekommen, wenn sie auf Unterhalt für ihre Enkel in Anspruch genommen werden,

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BGH, 03.05.2006 - Az: XII ZR 35/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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