Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.329 Anfragen

Selbständiger Unterhaltschuldner - Wie berechnet sich das Einkommen?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zur Ermittlung des Einkommens von Selbstständigen ist regelmäßig ein möglichst zeitnaher Mehrjahresdurchschnitt zu bilden, wobei für die Durchschnittbildung jeweils die Gewinne für das Kalenderjahr, für das Unterhalt beansprucht wird, sowie für die diesem vorausgehenden zwei Kalenderjahre heranzuziehen sind.

Ein aus einer ordnungsgemäßen Buchführung entwickelter Jahresabschluss entspricht insoweit auch unterhaltsrechtlichen Anforderungen, als nicht betriebsbedingte Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben erfasst werden dürfen.

Ausschließlich persönlich bedingte Aufwendungen, die unterhaltsrechtlich nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden dürfen, stellen auch steuerrechtlich keine einkommensmindernden Ausgaben dar.

Hat der Unterhaltsschuldner Gewinnermittlungen vorgelegt, obliegt es dem für die Höhe der prägenden Einkommensverhältnisse darlegungs- und beweisbelasteten Unterhaltsgläubiger, konkrete Positionen substantiiert zu bestreiten und eine weitere Erklärung zu verlangen.


OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - Az: 9 UF 5/05

ECLI:DE:OLGSL:2006:0329.9UF5.05.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant