Im vorliegenden Fall mußte der Ehemann einen Detektiv einsetzen, um seine Vermutung zu bestätigen, daß seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit einem anderen Mann zusammenlebt. Der Mann wollte diese Kosten nun von der Ehefrau ersetzt haben.
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OLG Koblenz - Az: 11 WF 70/02
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