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Zeitlicher Umgangsausschluss?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Ausschluss des Umgangsrechts des Vaters für den Zeitraum von einem Jahr ist nicht zu beanstanden, wenn erhebliche Zweifel an der Geeignetheit des Vaters bestehen. Der Kindesvater muss sich in dieser Zeit bewähren und durch geändertes Verhalten nachweisen, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht mehr besteht.


OLG Köln, 29.02.2008 - Az: 4 UF 234/07


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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