Bestehen keine tierpsychologischen Bedenken, so hat ein geschiedener Ehemann ein Umgangsrecht mit dem bei der geschiedenen Ehefrau lebenden Hund.
Nach Ansicht des Gerichts ist auf die Gefühle des Partners Rücksicht zu nehmen, auch wenn der Hund wie eine Sache zugeteilt werden kann.
AG Bad Mergentheim - Az: 1 F 143/95
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus tz.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!