Der richtige Ort für die Ausübung des Umgangsrechts ist grundsätzlich die Wohnung des Berechtigten. Bei einem zweijährigen Kind, das bisher ausschließlich von der Mutter und deren Eltern betreut worden ist, kann aber ein Umgangsrecht außerhalb der vertrauten Umgebung nicht gerechtfertigt sein. Die einzige Lösung kann dann ein Umgangsrecht in Form kürzerer Besuche ( alle zwei Wochen drei Stunden) in der Wohnung der Mutter sein (Die Mutter war mit dieser Lösung einverstanden).
AG Eschwege, 09.06.2000 - Az: 5 F 649/99
Quelle: FamRZ 2001, 1162
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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