Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.241 Anfragen
Bei sieben Monaten Ehezeit gibt es keine Witwerrente!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern die Ehedauer nicht mindestens ein Jahr erreicht hat, besteht i.d.R. kein Anspruch auf Witwerrente, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, die die Annahme einer Versorgungsehe widerlegen. Bei einer Heirat, bei der der Partner bereits an Krebs erkrankt ist und eine Lebenserwartung von weniger als einem Jahr hat, ist regelmäßig von einer Versorgungsehe auszugehen.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.