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Unfall mit Dauerschäden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall trug ein Unfallgeschädigter schwere Verletzungen davon, die zu einem Dauerschaden führten. Der Geschädigte wurde erwerbsunfähig und pflegebedürftig und verstarb dann ca. 4 1/2 nach dem Unfall an einer Darmkrebserkrankung.
Hier hielt das Gericht die Gewährung von insgesamt 100.000 € Schmerzensgeld für die Witwe des Opfers angesichts dem Gericht vorliegenden Unterlagen und der unfallbedingten Beeinträchtigungen des verstorbenen Ehemanns unter Berücksichtigung des Lebensalters des unfallunabhängig 4 1/2 Jahre nach dem Unfall erfolgten Todes und der unstreitig bestehenden Vorschäden für zulässig und angemessen.


LG Koblenz, 21.01.2013 - Az: 5 O 185/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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