Wird ein Kind, das mit seinem Vater in den USA lebt, gegen den Willen des gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigten Vaters nach einer Urlaubsreise in Deutschland von der Mutter widerrechtlich zurückgehalten, so muss das Kind sofort in die USA zurückgebracht werden.
Vorliegend hatte sich die Mutter schlicht geweigert, mit dem Kind in die USA zurückzukehren. Der Vater hatte daraufhin ein Gerichtsverfahren in Deutschland eingerichtet, bei dem sich Mutter verpflichtete, das Kind spätestens zu einem bestimmten Zeitpunkt in die USA zurückzubringen - sie tat es dann aber nicht.
Die Rückführung soll gem. internationaler Übereinkommen rasch beenden und ist dann anzuordnen, wenn das Kind - wie vorliegend - unter Verletzung des Sorgerechts eines Elternteils widerrechtlich in einem Staat zurückgehalten wird.
Vorliegend hatte sich die Mutter schlicht geweigert, mit dem Kind in die USA zurückzukehren. Der Vater hatte daraufhin ein Gerichtsverfahren in Deutschland eingerichtet, bei dem sich Mutter verpflichtete, das Kind spätestens zu einem bestimmten Zeitpunkt in die USA zurückzubringen - sie tat es dann aber nicht.
Die Rückführung soll gem. internationaler Übereinkommen rasch beenden und ist dann anzuordnen, wenn das Kind - wie vorliegend - unter Verletzung des Sorgerechts eines Elternteils widerrechtlich in einem Staat zurückgehalten wird.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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