Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.313 Anfragen

Fahrzeugschaden - Kind haftet nicht

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall kam es infolge einer Unachtsamkeit eines siebenjährigen Fahrradfahrers zu einem Schaden an einem Pkw, der ordnungswidrig auf dem Bürgersteig geparkt war, so dass Passanten lediglich knapp ein Meter Platz verblieb.

Da es sich bei der durch das ordnungswidrig abgestellte Fahrzeug entstandenen Engstelle um eine für Kinder nur schwer beherrschbaren Gefahrensituation handelt, entspricht es dem Zweck der Haftungsprivilegierung, siebenjährige Kinder vor resultierenden Schadensersatzansprüchen zu schützen.

Das Kind kann daher nicht für den entstandenen Schaden in Anspruch genommen werden.


AG München, 30.07.2009 - Az: 331 C 5627/09

ECLI:DE:AGMUENC:2009:0730.331C5627.09.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.313 Beratungsanfragen

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...

Verifizierter Mandant

Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...

Verifizierter Mandant