Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.203 Anfragen

Kein Klingelton-Abo für Minderjährige

Familienrecht Lesezeit: ca. 13 Minuten

Schließt ein minderjähriges Kind ein Klingelton-Abo ab, so muss dies nicht zwangsläufig bezahlt werden.

Im vorliegenden Fall nutzte das minderjährige Kind ein Mobiltelefon, für welches der Vater einen Laufzeitvertrag abgeschlossen hatte und auch Anschlussinhaber war.

Das Kind schloss nun über diesen Anschluss ein Klingelton-Abo ab. Der Vater bemerkte dies bei der nächsten Abrechnung und widersprach dem Abo.

Da der Anbieter nicht auf seine Forderung verzichten wollte, erhob der Vater eine negative Feststellungsklage in der Hinsicht, dass der Vertrag nichtig sei.

Das Gericht folgte dem Antrag des Vaters, da kein wirksamer Vertrag zustande gekommen war.

Weder hatte der Vater das Abo abgeschlossen, noch das Kind als Vertreter mit Anscheinsvollmacht. Die minderjährige Tochter selbst war ebenfalls nicht Vertragspartner, da hierzu eine nachträgliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten bedarf. Dies war vorliegend offensichtlich nicht der Fall.

Ein Zahlungsanspruch des Anbieters bestand daher nicht.

Hierzu führte das Gericht aus:

Zunächst sind zwischen den Parteien keine vertraglichen Vereinbarungen über die Erbringung der den Rechnungsstellungen zugrunde liegenden Dienstleistungen wirksam zustande gekommen. Ein Vertragsabschluss über die Erbringung der Dienstleistungen richtet sich auch bei der Nutzung moderner Verständigungsmittel wie dem Kurzmitteilungsdienst eines Mobiltelefons nach den allgemeinen Vorschriften und Grundsätzen der Rechtsgeschäftslehre des bürgerlichen Rechts. Danach kommt ein Vertrag durch Antrag und Annahme zustande, § 151 Satz 1 BGB. Voraussetzung dafür ist zunächst das tatbestandliche Vorliegen zweier Willenserklärungen, also von Handlungswillen, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswillen getragenen menschlichen Gedankenäußerungen, die auf die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges, hier eines Vertragsschlusses, gerichtet sind.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Wir bieten eine fundierte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant