Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.885 Anfragen

Vermögensauseinandersetzungskosten absetzen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die bei einer Scheidung entstandenen Kosten der Vermögensauseinandersetzung sind keine außergewöhnliche Belastung und können somit nicht steuerlich abgesetzt werden. Daher sind die auf einen gerichtlichen Teilvergleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens entfallenden Kosten einer Vermögensauseinandersetzung nicht zu berücksichtigen.


BFH, 30.06.2005 - Az: III R 27/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Wir erhielten auf unsere spezielle Anfrage, punktgenau das Problem betreffend, eine ausführliche und super verwertbare Auskunft. Und das alles ...
Verifizierter Mandant
Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant