Auch wenn eine Zusage auf Brautgeld für die Ex-Frau nach islamischem Recht und Glauben erfolgte, ist diese in Deutschland verbindlich. Diese Vereinbarung ist als unterhaltsrechtliche Zusage zu werten, die auch nach deutschem Recht möglich ist. Vom Brautgeld
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OLG Saarbrücken - Az: 9 UF 33/04
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