Ein Vollstreckungsschuldner kann Pfändungsschutz geltend machen, wenn auf ein auf den Namen des Schuldners lautendes Konto auch die Arbeitslosenhilfe des Ehegatten eingeht, der nicht über ein eigenes Konto verfügt. Der Pfändungsschutz beschränkt sich auf die Arbeitslosenhilfe des Ehegatten.
LG Konstanz - Az: 62 T 42/03
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...