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Witwenrente auch für Geschiedene unbefristet?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch nach Volljährigkeit der Kinder besteht seitens einer geschiedenen und verwitweten Frau ein Anspruch auf Witwenrente.
Vorliegend hatte die Berufsgenossenschaft die Zahlungen mit Volljährigkeit des jüngsten Kindes eingestellt

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SG Dortmund - Az: S 23 U 63/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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