Eine nationale Regelung, die die neue sexuelle Identität von Transsexuellen nach einer Geschlechtsumwandlung nicht anerkennt und ihnen damit die Eingehung der Ehe verwehrt, ist mit dem Gemenschaftsrecht unvreinbar, wenn sie zur Folge hat, dass ihnen keine Hinterbliebenenrente gewährt werden kann.
Sind bestimmte Vergünstigungen verheirateten Paaren vorbehalten, so kann dies als solches nicht als Diskriminierung