Schüler haben nur dann Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BaföG, wenn sie ausbildungsbedingt nicht bei ihren Eltern wohnen können. Dies ist etwa der Fall, wenn eine geeignete Schule zu weit entfernt ist. Damit scheidet eine Ausbildungsförderung aus, wenn ein Schüler aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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