Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.875 Anfragen

Im Kindergarten darf gebetet werden

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Tischgebet im Kindergarten darf auch künftig gesprochen werden.

Das Gericht berücksichtigte im vorliegenden Fall zum einen das Recht der Eltern auf "negative Religionsfreiheit" - also das Recht, ihr Kind von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten und zum Atheismus zu erziehen und zum anderen das Recht der Erzieherinnen des Kindergartens sowie der Eltern der anderen Kinder, ihrem religiösen Glauben Ausdruck zu verleihen

Bei der vorzunehmenden Abwägung entschied letztlich das Prinzip der Freiwilligkeit:

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard