Wird Mutteschaftsgeld in vollen Umfang aufgrund eine Frühgeburt nach statt vor der Geburt gezahlt, so muß dieses auf das Erziehungsgeld angerechnet werden.
Auch bei einer verlängerten
Auch bei einer verlängerten
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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