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Namen der Pflegeeltern annehmen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es können gewichtige Gründe für eine Namensänderung vorliegen, wenn ein Kind nahezu sein gesamtes 12-jähriges Leben bei Pflegeeltern verbracht hat. Spätestens seit seiner Einschulung befasste sich der Junge im vorliegenden Fall mit der Möglichkeit den Namen seiner Pflegeeltern anzunehmen, u.a. auch um Hänseleien seiner Mitschüler, die aus dem Verbund des Namens seiner leiblichen Eltern und seinem südeuropäischen

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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