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Namen der Pflegeeltern annehmen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es können gewichtige Gründe für eine Namensänderung vorliegen, wenn ein Kind nahezu sein gesamtes 12-jähriges Leben bei Pflegeeltern verbracht hat. Spätestens seit seiner Einschulung befasste sich der Junge im vorliegenden Fall mit der Möglichkeit den Namen seiner Pflegeeltern anzunehmen, u.a. auch um Hänseleien seiner Mitschüler, die aus dem Verbund des Namens seiner leiblichen Eltern und seinem südeuropäischen

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OLG Hamm, 11.04.2011 - Az: II-8 UF 36/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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