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Namensänderung eines Pflegekindes

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll ein Kind, das in Dauerpflege und unter pflegeelterlicher Vormundschaft steht den Familiennamen der Pflegeeltern erhalten, so genügt es, wenn die begehrte Namensänderung dem Wohl des Pflegekindes förderlich ist und überwiegende Interessen an der Beibehaltung des bisherigen Namens dem nicht entgegenstehen. In

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OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2010 - Az: 16 A 3226/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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