Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.903 Anfragen
Namensänderung eines Pflegekindes
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Soll ein Kind, das in Dauerpflege und unter pflegeelterlicher Vormundschaft steht den Familiennamen der Pflegeeltern erhalten, so genügt es, wenn die begehrte Namensänderung dem Wohl des Pflegekindes förderlich ist und überwiegende Interessen an der Beibehaltung des bisherigen Namens dem nicht entgegenstehen. In
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.