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Zusätzlicher Vorname bei Übertritt zum Islam

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Übertritt zum Islam stellt jedenfalls dann einen wichtigen Grund i. S. § 11 i. V. mit § 3 I NÄG dafür dar, dem bisherigen Vornamen einen islamischen weiteren hinzuzufügen, wenn die Ernsthaftigkeit des religiös begründeten Begehrens durch zusätzliche Umstände

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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