Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.898 Anfragen

Kindesunterhalt bei paritätischem Wechselmodell

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Kind kann den Unterhalt beim echten Wechselmodell nur gegen den Elternteil geltend machen, der unter Berücksichtigung der beiderseitigen Einkünfte und der erbrachten bedarfsdeckenden (Natural-)Unterhaltsleistungen der Eltern zu einer "Ausgleichszahlung" verpflichtet ist.

Betreut die Mutter das minderjährige Kind in einem prozentualen zeitlichen Umfang von maximal 52,5% und übernehmen die Eltern die Hälfte der Erziehungsaufgaben, ist unterhaltsrechtlich von einem paritätischen Wechselmodell auszugehen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant