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Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche als Mehrbedarf

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut (hier: Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche) können unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf begründen.

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Martin BeckerAlexandra KlimatosTheresia Donath

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