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Kindesunterhalt bei Auslandsaufenthalt kürzen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war ein unterhaltsberechtigtes Kind einige Monate lang ins Ausland gegangen. Der unterhaltspflichtige Elternteil wollte aus diesem Grunde für die Zeit des Auslandsaufenthaltes seine Zahlungen kürzen.

Die Unterhaltspflicht besteht jedoch bei einem nur einige Monate dauernden Aufenthalt fort, da sich die Verhältnisse hierdurch nicht wesentlich ändern.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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