Im vorliegenden Fall war ein unterhaltsberechtigtes Kind einige Monate lang ins Ausland gegangen. Der unterhaltspflichtige Elternteil wollte aus diesem Grunde für die Zeit des Auslandsaufenthaltes seine Zahlungen kürzen.
Die Unterhaltspflicht besteht jedoch bei einem nur einige Monate dauernden Aufenthalt fort, da sich die Verhältnisse hierdurch nicht wesentlich ändern.
Die Unterhaltspflicht besteht jedoch bei einem nur einige Monate dauernden Aufenthalt fort, da sich die Verhältnisse hierdurch nicht wesentlich ändern.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


