Im vorliegenden Fall war ein unterhaltsberechtigtes Kind einige Monate lang ins Ausland gegangen. Der unterhaltspflichtige Elternteil wollte aus diesem Grunde für die Zeit des Auslandsaufenthaltes seine Zahlungen kürzen.
Die Unterhaltspflicht besteht jedoch bei einem nur einige Monate dauernden Aufenthalt fort, da sich die Verhältnisse hierdurch nicht wesentlich ändern.
Die Unterhaltspflicht besteht jedoch bei einem nur einige Monate dauernden Aufenthalt fort, da sich die Verhältnisse hierdurch nicht wesentlich ändern.
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OLG Köln, 15.06.2010 - Az: 4 UF 16/10
ECLI:DE:OLGK:2010:0615.4UF16.10.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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