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Reitsport kann Mehrbedarf darstellen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Für den Fall, dass der Reitsport des Kindes von den Eltern vor ihrer Trennung gefördert wurde, sind die hierdurch entstehenden Aufwendungen als Mehrbedarf erstattungsfähig.


OLG Naumburg, 26.04.2007 - Az: 3 UF 26/07

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