Der geschiedene Ehepartner einer kinderlosen Ehe hat keinen Anspruch auf Unterhalt, wenn Kinder aus vorheriger Ehe zu versorgen sind. Nach dem Ende einer kinderlosen Ehe müssen die ehemaligen Partner wieder für sich selber sorgen. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nur dann, wenn einer der Ehegatten z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen.
OLG Koblenz - Az: 7 WF 1224/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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