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Auch bei Nebentätigkeitsverbot zusätzliche Erwerbsobliegenheit!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Selbst bei einem arbeitvertraglichen Nebentätigkeitsverbot kann sich der gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht entzogen werden. Der Arbeitgeber ist nämlich gehalten, schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Daher kann auch in einem solchen Fall die Obliegenheit bestehen, neben einer vollschichtigen Berufstätigkeit am Wochenende einer Nebentätigkeit nachzugehen, um den Regelbedarf der minderjährigen Kinder zu sichern.


OLG Dresden - Az: 21 UF 22/05


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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