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Der Betrieb braucht nicht ruiniert zu werden!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn Grundlage eines Vergleich über den Kindesunterhalt die in den Jahresabschlüssen des Unterhaltsschuldners ausgewiesenen Privatentnahmen waren, kann dieser hieran nicht festgehalten werden, wenn die Entnahmen zu Lasten der Substanz des Betriebsvermögens und einer fortschreitenden Verschuldung des Unternehmens getätigt werden.


OLG Koblenz, 03.07.2000 - Az: 13 UF 102/01

Quelle: NJW 2001, 1239


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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