Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.866 Anfragen

Zahlungspflicht der wieder verheirateten Mutter - Zusätzlicher 400-Euro-Job für Kindesunterhalt!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, kann nur ausnahmsweise, wenn seine Einkommens - und Vermögensverhältnisse besonders günstig sind, auch zur Leistung von Barunterhalt herangezogen werden.

Hat der Elternteil, der das minderjährige Kind nicht betreut, wieder geheiratet, so ist er neben seinen Verpflichtungen aus der neuen Ehe unterhaltsrechtlich verpflichtet, zumindest eine Nebentätigkeit aufzunehmen und so zum Unterhalt des minderjährigen Kindes aus der früheren Ehe beizutragen.

Ist aus der neuen Ehe kein Kind hervorgegangen, kann sich der wieder verheirateten Elternteil gegenüber dem Kinde aus der früheren Ehe nicht darauf berufen, dass er jetzt den Haushalt führe und daher zur Leistung von Barunterhalt nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sei.


BGH, 18.10.2000 - Az: XII ZR 191/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant