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Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen.


BFH, 05.04.2017 - Az: II R 30/15

ECLI:DE:BFH:2017:U.050417.IIR30.15.0

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